KfW-Förderung für Einbruchschutz 2017 – Neue Förderbedingungen

Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen 4 Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus. Ab dem 21.03.2017 gelten neue Förderbedingungen.

Die Mindestinvestitionssumme sinkt von 2.000 € auf 500 €. Es sind Zuschüsse ab 50 EUR bis max. 1.500 € möglich.

Online-Beantragung über KfW-Zuschussportal